Neue Straßenreinigungssatzung
Pläne, Konsequenzen und Einstufungen für Schierstein
Die zweite Stufe der neuen Straßenreinigungssatzung mit den vom zuständigen Dezernat geplanten Regelungen ab 2017 ist ja, um den „Wiesbadener Kurier“ vom 15.07.2016 zu zitieren, im Stadtparlament zunächst „krachend gescheitert“, nachdem sie am 13.07.2016 auch vom Schiersteiner Ortsbeirat mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wurde. Deshalb blieb die erste Stufe der neuen Satzung, die ja ziemlich eilig und ohne wirkliche Beteiligung der Ortsbeiräte eingeführt wurde, ohne die eigentlich zugehörige zweite Stufe bis Ende 2017 in Kraft, obwohl sie nur als Übergangslösung für das Jahr 2016 geplant war.
2017 wurde diese zweite Stufe dann erneut zur Entscheidung vorgelegt, zumindest für Schierstein ohne erkennbares Eingehen auf die Vorschläge des Ortsbeirats. Von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde aber stattdessen der alternative Vorschlag der Initiative „Gehwegreinigung in Bürgerhand (GiB)“.
In der nachstehenden Tabelle finden Sie diejenigen Schiersteiner Straßen, für die in den neuen Straßenreinigungssatzungen Veränderungen vorgesehen waren oder sind, einschließlich der Vorschläge des Ortsbeirats. Ab 01.01.2018 gelten die Vorschläge der GiB in der letzten Spalte.
Übersicht aller betroffenen Schiersteiner Straßen
Straße | Reinigungsklasse[1] | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
bis 2015 |
2016 und 2017 |
Stufe 2, geplant ab 2017 |
Wunsch des Orts- beirats[2] |
ab 2018 (GiB) |
||
(alt) | (neu) | |||||
Alte Schmelze | C | A2 | A2 | A2/1 | A1 | B2 |
Äppelallee | B3 | B3 | A3 | A3/1 | B3 | |
Bert-Brecht-Straße | B1 | C | C | C | B1 | B1 |
Christian-Bücher-Straße | C | C | A2 | A2/1 | A1 | B2 |
Christian-Morgenstern-Straße | B1 | B1 | A1 | C | B1 | |
Dieter-Horschler-Promenade | A2[3] | B2 | ||||
Elbestraße | B1 | C | C | C | B1 | |
Erftstraße | B1 | C | C | C | B1 | |
Frank-Wedekind-Straße | B1 | C | C | C | B1 | B1 |
Freudenbergstraße (von Bert-Brecht-Straße bis Stielstraße) | C | C | A2 | A2/1 | A1 | B2 |
Freudenbergstraße (von Stielstraße bis Söhnleinstraße) | C | C | A2 | A2/1 | A1 | B1 |
Hafenstraße (ohne Uferspazierweg) | C | A2 | A2 | A2 | A1 | B2 |
Hafenweg (von Rheingaustraße bis Dieter-Horschler-Promenade) | C | A2 | A2 | A2 | A1 | B2 |
Hafenweg (von Kreuzung Raiffeisengebäude bis Rheinwiesen) | C | A2 | A2 | A2 | A1 | B2 |
Hafenweg (Rest) | C | A2 | A2 | C | C | |
Hans-Römer-Platz (noch zu klären) | C | A2 | A2 | A2 | A2 | |
Heinrich-Heine-Straße | B1 | B1 | A1 | A1 | C | B1 |
Heinrich-Zille-Straße | B1 | B1 | A2 | A1 | B1 | B1 |
Hermann-Löns-Straße | B1 | B1 | A1 | A1 | B1 | B1 |
Hüttenstraße | C | C | C | C | B2 | |
Joachim-Ringelnatz-Straße | B1 | B1 | A1 | C | B1 | |
Karl-Lehr-Straße | C | A2 | A2 | A2/1 | A1 | B2 |
Klabundstraße | B1 | C | C | C | B1 | |
Kleinaustraße | C | C | A2 | A2/1 | A1 | B2 |
Liebwiesweg | C | C | C | C | B1 | |
Lippestraße | B1 | C | C | C | B1 | |
Moselstraße | B1 | C | C | C | B1 | |
Neckarstraße | B1 | C | C | C | B1 | |
Oderstraße | B1 | C | C | C | B1 | |
Otto-Reutter-Straße | B1 | B1 | A2 | A1 | B1 | B1 |
Reichsapfelstraße | C | A2 | A2 | A2/1 | A1 | B2 |
Rheingaustraße (von Saarstraße bis Storchenallee) | B3 | A2 | A2 | A2/1 | A1 | B2 |
Rheingaustraße (von Storchenallee bis Äppelallee) | B3 | A2 | A2 | A2/1 | A1 | B3 |
Rheingaustraße (von Äppelallee bis Schiersteiner Brücke) | B3 | A3 | A3 | A2/1 | A1 | B3 |
Saarbrücker Allee | C | C | A2 | A 1 | B2 | |
Saarstraße (von Blierweg bis Sylter Straße) | C | B1 | B1 | A2/1 | A1 | B2 |
Saarstraße (von Rheingaustraße bis Blierweg) | C | A2 | A2 | A2/1 | A1 | B2 |
Schönaustraße | C | C | A2 | A2/1 | A1 | B1 |
Schoßbergstraße | C | C | A2 | A1 | B2 | |
Söhnleinstraße (von Karl-Lehr-Straße bis Kleinaustraße) | C | A2 | A2 | A2/1 | A1 | B2 |
Söhnleinstraße (von Kleinaustraße bis Kreisel Grorother Straße) | C | B1 | B1 | B2 | A1 | B2 |
Stielstraße | C | C | A2 | A2/1 | A1 | B2 |
Storchenallee | C | A2 | A2 | A1 | B2 | |
Sylter Straße | B1 | B1 | A2 | A2/1 | A1 | B2 |
Wasserrolle | C | C | A2 | A1 | B1 | |
Wörther-See-Straße | B2 | B2 | A2 | A2/1 | A1 | B1 |
Wupperstraße | B1 | C | C | C | B1 |
Erläuterungen:
[1] Die Buchstaben in den jeweiligen Spalten bezeichnen die Kategorie und haben folgende Bedeutung:
- Die Stadt reinigt die gesamte Fahrbahn, Gehwege, Überwege, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche.
- Die Stadt ist für die Fahrbahnreinigung zuständig. Die übrigen Straßenteile hat der jeweils Reinigungspflichtige nach Bedarf, in der Regel ein Mal pro Woche, zu reinigen.
- So werden Straßen gekennzeichnet, die in ihrer Gesamtheit durch den jeweils Reinigungspflichtigen nach Bedarf, in der Regel ein Mal pro Woche, zu reinigen sind.
Zahlen hinter den Buchstaben A und B nennen die Anzahl der Reinigungen pro Woche. Die Kombination von Buchstabe und Zahl wird Reinigungsklasse genannt. Stehen bei der Kategorie A hinter dem Buchstaben zwei durch einen Schrägstrich getrennte Zahlen, so nennt die erste Zahl die Anzahl der Fahrbahnreinigungen, die zweite gibt die Reinigungen des Bürgersteigs an. Reinigungsklasse A3/2 bedeutet also: Die Stadt, normalerweise vertreten durch die Entsorgungsbetriebe (ELW), reinigt die Fahrbahn drei Mal und die Gehwege zwei Mal pro Woche. In Schierstein sind ab 2018 nur die Reinigungsklassen C, B1 bis B3 und auf dem Hans-Römer-Platz A2 vorgesehen.
[2] Stand vom Januar 2016. Bei nicht ausgefüllten Feldern dieser Spalte war der Ortsbeirat damals prinzipiell mit dem Vorschlag der Stadt für Stufe 2 einverstanden.
[3] Die Dieter-Horschler-Promenade war in den bisherigen Anlagen zur Reinigungssatzung nicht aufgeführt.
Oben nicht aufgeführte Straßen waren und bleiben in der Kategorie und Reinigungsklasse C[1].
Für die „Winterwartung“ des Bürgersteigs, also Schneefegen, Eiskratzen und Streuen, sind jetzt und weiterhin die Anlieger zuständig, auch bei Straßen der Kategorie A.
Die aktuelle Satzung aus dem Jahr 2023, die alle Straßen mit Angabe von Stadtbezirk und Reinigungsklasse enthält und auch die Gebühren für diesen Zeitraum nennt, finden Sie bei Interesse hier:
Gültige Straßenreinigungssatzung (PDF-Dokument)
Der nachstehenden Tabelle können Sie entnehmen, was das Ganze gekostet hat, kosten sollte und jetzt kostet:
Gebührentabelle | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Reinigungs- klasse |
Kosten pro Berechnungsmeter[4] und Jahr | |||||
bis 2017 | Nicht umgesetzte Planungen | ab 2018 | ab 2024 | |||
ab 2017[5] (alt) |
ab 2017[5] (neu, Variante 1[6]) |
ab 2017[5] (neu, Variante 2[6]) |
||||
A13[7] | 107,64 € | 101,40 € | 107,64 € | 107,64 € | 117,52 € | 152,36 € |
A7[7] | 57,96 € | 54,60 € | 57,96 € | 57,96 € | 63,28 € | 82,04 € |
A5[7] | 41,40 € | 39,00 € | 41,40 € | 41,40 € | 45,20 € | 58,60 € |
A3 | 24,84 € | 23,40 € | 24,84 € | 24,84 € | 27,12 € | 35,16 € |
A3/1[8] | 14,48 € | 14,48 € | ||||
A3/2[9] | 20,12 € | 26,04 € | ||||
A2 | 16,56 € | 15,60 € | 16,56 € | 16,56 € | 18,08 € | 23,44 € |
A2/1[8] | 11,36 € | 11,36 € | ||||
A1[10] | 8,28 € | 7,80 € | 8,28 € | 8,28 € | ||
B3 | 8,28 € | 7,80 € | 8,28 € | 10,32 € | 12,24 € | 15,96 € |
B2 | 5,52 € | 5,20 € | 5,52 € | 6,88 € | 8,16 € | 10,64 € |
B1 | 2,76 € | 2,60 € | 2,76 € | 3,44 € | 4,08 € | 5,32 € |
Erläuterungen:
[4] Die Berechnungsmeter ergeben sich aus der Quadratwurzel der Grundstücksgröße. Ein Grundstück von 400 Quadratmetern hat also 20 Berechnungsmeter. Einfamilienhäuser in Wiesbaden haben im Schnitt 17, Reihenhäuser 12 Berechnungsmeter.
[5] Die Beträge, die ab 01.01.2017 gelten sollten, sind nie eingesetzt worden, weil die zugehörige Stufe 2 mit den vom zuständigen Dezernat geplanten Reinigungsklassen keine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung bekam.
[6] Bei der neuen Planung hätte noch zwischen zwei Varianten der Gebührentabelle entschieden werden müssen. Bei der ersten Variante wäre ein Defizit entstanden, das aus dem städtischen Haushalt abgedeckt werden müsste. Die zweite Variante mit erhöhten Gebühren in der Kategorie B sollte im Gegensatz dazu kostendeckend sein.
[7] Die Reinigungsklassen[1] A5, A7 und A13 werden normalerweise in den Vororten nicht verwendet.
[8] Die Reinigungsklassen[1] A2/1 und A3/1 wurden mit der Planung für 2017 eingeführt, kamen aber nie zum Einsatz.
[9] Die Reinigungsklasse[1] A3/2 wurde erst mit der ab 2018 gültigen Satzung eingeführt.
[10] Die Reinigungsklasse[1] A1 wird in der ab 2018 gültigen Satzung nicht mehr verwendet.
Bei Grundstücken, die an mehreren Straßen liegen, zum Beispiel bei Eckhäusern, müssen allerdings unabhängig von der postalischen Anschrift alle beteiligten Straßennamen betrachtet werden. Die Gebühren werden dann für jede Straße erhoben.
Ein so nicht existierendes Eckgrundstück an der Einmündung der Bert-Brecht-Straße in die Freudenbergstraße mit 324 Quadratmetern Grundstücksgröße würde also ab 2024 jährlich folgenden Betrag kosten:
287,28 € = 18 * (10,64 € + 5,32 €)
Dabei ist 18 die Quadratwurzel aus der Grundstücksgröße (Berechnungsmeter), 10,64 € der Betrag für die Reinigungsklasse B2 der Freudenbergstraße und 5,32 € der Betrag für die Reinigungsklasse B1 der Bert-Brecht-Straße.
Wenn ein Grundstück beispielsweise gleichzeitig an Söhnlein-, Neckar- und Wupperstraße grenzt, sind sogar pro Berechnungsmeter jeweils 21,28 € fällig.
Bei Grundstücken, die ihre bisherigen Reinigungsklassen B1 bis B3 behalten, stieg die Rechnung 2018 bei gleicher Leistung um rund 47,8 %.
Bemerkungen:
Der Ortsbeirat hat die Änderung der Straßenreinigungssatzung (Ziffer 3.1) und die Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung (Ziffer 3.2), also die ursprüngliche Planung, in seiner Sitzung am 09.12.2015 einstimmig abgelehnt.
Begründung:
Der Ortsbeirat ist grundsätzlich nicht gegen eine Veränderung der 20 Jahre alten Straßenreinigungssystematik.
Der Ortsbeirat ist aber mehr als ungehalten über die Tatsache, dass über die vorgelegten Satzungen in kürzester Zeit entschieden werden soll, obwohl diese gerade für den Ortsteil Schierstein erhebliche Veränderungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen.
Die in der neuen Straßenreinigungssatzung beabsichtigten veränderten Einteilungen der Reinigungsklassen und die damit verbundenen Reinigungsintervalle beinhalten zum Teil viel zu hohe Sprünge (z. B. von C in A2). Teilweise werden gleiche Straßen unterschiedlich klassifiziert. Weiterhin sollen Straßen in A übernommen werden, ohne dass dies logisch begründbar ist.
Darüber hinaus ist das mittels einer Matrix generierte neue System höchst intransparent, insbesondere aufgrund der nicht offen gelegten über 40 Kriterien.
Da auch viele andere Ortsbeiräte der neuen Satzung nicht zugestimmt haben, gab es erneut ziemlich kurzfristig die Aufforderung an alle Ortsbeiräte, bis zum 15.01.2016 eine detaillierte Stellungnahme zu formulieren. Trotz des Zeitdrucks wurde in Schierstein ein derartiges Dokument erstellt:
Der Ortsbeirat Schierstein hat in seiner Dezembersitzung die ihm vorliegende Beschlussvorlage einstimmig abgelehnt. Dies bedeutet nicht, dass er grundsätzlich gegen eine Neuregelung der Satzung ist - im Gegenteil. Jedoch sind so viele Einwände und Rückfragen zur Vorlage vorhanden bzw. eingegangen, dass dringender Änderungsbedarf zu beiden Umsetzungsschritten erforderlich erscheint. In der Folge werden die wichtigsten Anmerkungen, Fragen und Änderungsvorschläge aufgeführt.
- Der Ortsbeirat Schierstein versteht die zweistufige Einführung der Satzung so, dass diese in der jetzigen Form von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde und bis Ende 2016 in Kraft ist. Die zweite Stufe wird im Verlauf des Jahres 2016, nach einer entsprechenden Vorlage, von den Stadtverordneten beschlossen. Somit bestehen noch Änderungsmöglichkeiten für die erst ab 2017 vorgesehenen Einstufungen, aber auch für die bereits in der ersten Stufe beschlossene Systematik, da der „zweite Beschluss“ ja die komplette Satzung beinhaltet. Daher werden nachfolgend auch Änderungsvorschläge für die erste Stufe aufgeführt, wohl wissend, dass diese bis zum nächsten Beschluss in Kraft sind.
- Der Ortsbeirat bemängelt ausdrücklich die Tatsache, dass er an der Erstellung der Satzung und Einstufung der Straßen im Vorfeld in keiner Weise beteiligt war. Die Vorstellung der Satzung kurz vor Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung und nach Zustimmung des Magistrats entspricht nicht unserem Verständnis einer bürgernahen Verwaltung bzw. einer Bürgerbeteiligung. Es gab für uns keine Möglichkeit, Änderungsvorschläge für die Stufe 1 einzubringen und auch die jetzige, nachträgliche „Anhörung“ wurde nur auf Grund der massiven Proteste gewährt.
- Es gibt bereits erste Beschwerden bezüglich der Reinigung 2016. Demnach werden teilweise die vorgesehenen Intervalle nicht eingehalten und grundsätzlich nur mit Maschinen, d.h. um parkende Fahrzeuge herum, gereinigt.
- Der Termin 15.01.2016 für die Änderungsvorschläge ist unserer Ansicht nach zu kurzfristig angesetzt. Aus diesem Grund können nur die in Schierstein vorgenommenen sowie geplanten Änderungen betrachtet werden. Die ohne Änderung verbleibenden Straßen können somit nicht bezüglich der Sinnhaftigkeit der bisherigen Einstufung untersucht werden.
- Die vielgenannte Matrix ist bei der Betrachtung der vorgeschlagenen Reinigungsintervalle für den Ortsbeirat nach wie vor eine Art „Wundertüte“. Wir wissen zwar, dass bis zu 40 Aspekte bei der Einstufung eine Rolle spielen, wissen aber nicht welche und schon gar nicht, wie diese gewichtet werden. Somit ein für uns intransparentes Verfahren. Denn wie im gleichnamigen Film kann auch eine „Matrix“ durchaus Fehler aufweisen oder generieren, insbesondere wenn falsche Eingaben erfolgen.
- Einhellige Meinung des Ortsbeirats ist, dass die Reinigungsintervalle insgesamt zu hoch sind, was ja nicht die gesamte Systematik, wohl aber die Häufigkeit in Frage stellt. Wir haben in Schierstein 17 Änderungen von C in A2. Wir sehen (außer der Äppelallee und dem Hans-Römer-Platz) bei keiner Straße die Notwendigkeit einer mehrmaligen wöchentlichen Komplettreinigung. Wenn richtig gereinigt wird (auch bei parkenden Fahrzeugen), genügt eine einmalige Reinigung, wenn dort Autos parken nutzt auch tägliches Reinigen nichts - es ist egal, ob man ein oder sieben Mal um die parkenden Autos herumfährt.
- Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum es nur noch 3 Einstufungen in B1 gibt und in der Einzelbetrachtung ist uns wiederum unklar, warum diese 3 Einstufungen vorgenommen wurden. Aus unserer Sicht erfolgt diese Systematik nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
- Die großen „Sprünge“ C - A2 belasten insbesondere Besitzer von Einfamilienhäusern über Gebühr. Eine jährliche Gebührenerhöhung von 0.- auf 300.- bis 700.- Euro summiert sich mit der Erhöhung der Grundsteuer auf einen Betrag, der die Betroffenen teilweise in finanzielle Nöte bringt.
- Bei einigen Straßen muss nach unseren Ortskenntnissen von falschen Voraussetzungen ausgegangen worden sein - wir können uns jedenfalls die unterschiedlichen Einstufungen nicht erklären. Warum kommt die Bert-Brecht-Straße in die C und warum wurde die Heinrich-Zille-Straße dagegen in A2 eingestuft? Die beiden Straßen sind im gleichen Gebiet und absolut vergleichbar.
- Warum wird künftig die Saarstraße zweigeteilt, bis Blierweg A2 und danach B1. An der Nutzung kann es nicht liegen, im Gegenteil sind oberhalb des Blierwegs mehr Straßenbäume und ebenso viel Busverkehr wie weiter unten. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass es sich um wirtschaftliche Gründe für die Einstufung handelt. Das Gleiche gilt für die Straßen Söhnleinstraße und Rheingaustraße.
- Bei der Christian-Morgenstern-Straße und der Joachim-Ringelnatz-Straße erschließt sich die Einstufung in A1 in keiner Weise. Das sind Sackgassen, die weniger belastet sind als z.B. die Frank-Wedekind-Straße die beide Straße kreuzt, gleich bebaut ist, keine Sackgasse ist und mehr frequentiert wird. Diese ist in C eingestuft.
- Bei der Hafenstraße stellt sich uns die Frage, ob auch die angrenzende Hafenpromenade in die Reinigung einbezogen wird. Darüber hinaus ist dieser Bereich als Naherholungsgebiet nicht durch die Nutzung der Anwohner, sondern durch die zahlreichen Gäste stark belastet. Hier wäre es nur recht und billig, seitens der Stadt eine Reinigung pro Woche durchzuführen, ohne die Anwohner zu belasten. Hinzu kommt, dass ein weiterer Reinigungsbedarf durch die überhohen Platanen entsteht - hier fordert der Ortsbeirat seit Jahren erfolglos einen entsprechenden Rückschnitt.
- Wie wird die Dieter-Horschler-Promenade eingestuft?
- Eine weitere Frage ist der Umgang mit Eckgrundstücken - wie wird ein Eckgrundstück berechnet welches a) an zwei kostenpflichtig zu reinigenden Straßen, b) an einer kostenpflichtigen und einer selbst zu reinigenden Straßen und c) an zwei unterschiedlich kostenpflichtigen Straßen, liegt?
- Ein vorläufig letzter Punkt ist die Frage, ob die Berechnungsgrundlage für die Reinigungskosten allein nach der Grundstücksgröße die beste Methode ist oder ob man nicht auch die Länge der zu reinigenden Fläche in Meter mit dazu nehmen kann - und dann durch 2 teilt?
Im Anschluss an die Stellungname folgt die Liste derjenigen Straßen, bei deren Einstufung der Ortsbeirat eine andere Position vertritt als die Entsorgungsbetriebe. Diese Vorstellungen des Ortsbeirats finden Sie hier oben auf dieser Seite in der rechten Tabellenspalte „Wunsch des Ortsbeirats“.