Gehrecht barrierefreier Weg am Osthafen
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
zur Sitzung des Ortsbeirats am 09.03.2022
Wir bitten den Ortsbeirat um folgenden Beschluss:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten,
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in Ergänzung zum Antrag „Barrierefreien Weg am Osthafen sicherstellen“ vom 26. Januar 2022 (Vorlage Nr. 22-O-22-0003)
- das im Bebauungsplan „Osthafen, westlich des Hafenwegs“ festgelegte bis zu 20 Meter lange und 2 Meter breite südliche Gehrecht (G) entlang der Promenade (siehe Anlage 1) zur Wegeherstellung in Anspruch zu nehmen. Hierfür wäre mindestens die Länge bis einschließlich der ersten Gabionenwand notwendig, um einen verkehrssicheren und barrierefreien Auslauf (siehe Anlage 2) des „Eisernen Steges“ neben dem Schufa-Gebäude zu gewährleisten.
- Soweit das im Bebauungsplan festgelegte Gehrecht (G), das westlich des SO 1 den Kormoranweg fußläufig mit der Hafenpromenade verbinden sollte, nicht mit der Lage des „Eisernen Steges“ übereinstimmt, ein entsprechendes Gehrecht für die Fläche des „Eisernen Stegs“ durch eine Grundbucheintragung dinglich zu sichern.
- zu berichten, wer für die Wartung, Verkehrssicherungspflicht und Instandhaltung des „Eisernen Steges“ zuständig ist und wie sich auch für diese Belange eine dauerhafte, rechtliche Sicherung gestaltet.
Begründung:
Es wird im Wesentlichen auf die Begründung des genannten Antrags vom 26. Januar 2022 (Vorlage Nr. 22-O-22-0003) verwiesen. Durch die Umsetzung des bereits im Bebauungsplan festgesetzten Gehrechts parallel zur Promenade wäre die Stufe im jetzigen Einmündungsbereich des neuen Fußweges (Eiserner Steg) unproblematisch. Der Weg liefe dann durch die vorhandene Topographie „ebenerdig“ aus. Gleichzeitig würde die Aufweitung der Promenade die Sichtverhältnisse zwischen den Nutzern des „Eisernen Steges“ und den Radfahrern parallel zum Hafen deutlich verbessern. Ein Geländer würde das direkte, gefahrvolle Laufen von Kindern auf den Radweg abbremsen. Mit der Aufweitung würde der Einmündungsbereich an Attraktivität gewinnen. Die Existenz und die öffentliche Nutzung des Weges müssen unabhängig von den jeweiligen Besitzverhältnissen, zeitlich unbefristet, rechtlich im Grundbuch gesichert werden.
Bemerkungen:
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.