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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

Freigabe von Wegen für E-Scooter

Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 19.08.2020

Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“
Zusatzschild
Elektro-
kleinstfahrzeuge
frei

Wir bitten den Ortsbeirat um folgenden Beschluss:

Der Magistrat wird um Prüfung gebeten, welche für Radfahrer freigegebenen Wege und Fahrspuren in Schierstein auch für E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) freigegeben werden können.

Begründung:

E-Scooter, meist Mietfahrzeuge, aber auch Privatfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, prägen mittlerweile das Straßenbild, auch in Schierstein. Diese maximal 20 km/h schnellen Elektrokleinstfahrzeuge dürfen den Radweg (Zeichen 237; 240; 241 StVO), Radfahrstreifen und Fahrradstraßen benutzen, ist solches nicht vorhanden, muss die Fahrbahn benutzt werden. Auf Fußgängerwegen und Bürgersteigen sowie auf für Kraftfahrzeuge verbotenen Wegen dürfen die E-Scooter nicht fahren.

Erlaubt das Zusatzschild „Radfahrer frei - Zeichen 1022-10 StVO“ den Fahrradfahrern die Mitbenutzung von Fußgängerwegen, so gilt dies nicht für E-Scooter. Der Gesetzgeber hat 2019 ein weiteres Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei - P 2810 StVO" eingeführt, auf dem ein Scooter mit Steckerkabel abgebildet ist. Dieses Zusatzschild erlaubt auch den E-Scooter-Fahrern die Mitbenutzung.

In den letzten Wochen wurden in Schierstein neue Radwege und Radfahrstreifen errichtet, E-Scooter wurden in dem Gesamtkonzept nicht berücksichtigt. Fährt ein E-Scooter zum Beispiel von der Wasserrolle kommend auf der Saarstraße in Richtung Stielstraße, darf er an der Bahn-Unterführung nicht den für Radfahrer freigegebenen Fußweg benutzen, sondern muss auf der Fahrbahn mit Autos, LKW und Bussen unten durchfahren. Auch das Befahren der Schönaustraße zwischen Schierstein und Dotzheim ist für E-Scooter nur auf der Fahrbahn erlaubt. Beide Beispiele zeigen, dass hier gefährliche Situationen für die Verkehrsteilnehmer entstehen können.

Es wird darum gebeten, auch die Benutzung der geteerten Feldwege, deren Befahren durch Kraftfahrzeuge nicht oder nur bedingt erlaubt ist, durch E-Scooter in die Prüfung miteinzubeziehen. Möchte ein E-Scooter-Fahrer von der Freudenbergstraße zum Friedhof, ist für ihn das Befahren des Feldweges über die Bauernbrücke sicherer als die Fahrt über die Freudenbergstraße und Söhnleinstraße auf der Fahrbahn. Gleiches gilt für die Fahrt durch die Felder in Richtung Sauerland, zum Kallebad oder nach Frauenstein.


Bemerkungen:

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


Erstellt: 26.07.2020, letzte Änderung: 20.08.2020, Autor: W.Richters, © 2000