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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

Alter Markierungsstein an der Söhnleinstraße

Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 29.05.2013

Alter Markierungsstein an der Söhnleinstraße
Alter Markierungsstein an der Söhnleinstraße

Wir bitten den Ortsbeirat um folgenden Beschluss:

Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Markierungsstein an der Söhnleinstraße im Rahmen des Rück- und Umbaus der Straße nicht „entsorgt“, sondern einer sinnvollen Verwendung zugeführt wird. Dabei bitten wir gleichzeitig um Prüfung der rechtlichen und sachlichen Voraussetzungen für eine der folgenden Lösungen:

Wir sind auch für andere Vorschläge offen, würden aber in jedem Fall eine Lösung bevorzugen, die den Stein für und in Schierstein erhält.

Begründung:

Um mit einem Zitat aus dem Internetauftritt der Arbeitsgemeinschaft Autobahngeschichte e.V. zu beginnen: „Es handelt sich um einen jener heute längst vergessenen und zumeist verschollenen Markierungssteine, mit denen ab 1935 die Zuständigkeitsbereiche für die Straßenbaulast zwischen Reich und Kommunen abgegrenzt wurden.“ Derzeit sind neben Schierstein nur noch zwei weitere Standorte bekannt, und zwar bei Bielefeld und in der Oberlausitz. Das Objekt ist natürlich nicht mit einem römischen Meilenstein vergleichbar, aber trotzdem erhaltenswert. Eine vollständige Dokumentation dazu, der auch obiges Zitat entnommen ist, findet sich bei Interesse unter:

www.autobahngeschichte.de/Menueoptionen/Geschichte/Historie/Grenzsteine/frameseite.htm


Markierungsstein im August 2014
Markierungsstein im September 2014
nach Abschluss der Bauarbeiten

Bemerkungen: 

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Die am Ende der Begründung angegebene Quelle ist inzwischen Bestandteil eines anderen Internetauftritts:

www.strassengeschichte.de/Schiersteinindex.htm

Um den für den Schiersteiner Stein wesentlichen Teil daraus zu zitieren:

Nach zwei Runderlassen des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen von 1935 mussten Beginn und Ende der Ortsdurchfahrten durch genau vorgeschriebene Grenzsteine aus Naturstein oder Beton markiert werden. Sie waren so auf der rechten Straßenseite aufzustellen, dass die Schmalseite mit einer mittig angebrachten, 22 cm langen Keilnut auf die Fahrbahn wies. Auf der einen Breitseite in Richtung Ortschaft stand das Kürzel „GEM“ für Gemeinde, auf der anderen Breitseite war „REICH“ zu lesen.

Mit Schreiben vom 26.06.2013 erhielten wir dann die Rückmeldung, dass es im Rahmen der Baumaßnahmen möglich sein werde, den Stein an seinem ursprünglichen Standort zu erhalten, da er beim Ausbau der Straße außerhalb der eigentlichen Baugrenzen liege. Zusätzlich informierte das Dezernat für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr uns, dass „Hessen Mobil“ als bauüberwachende Behörde vorsorglich darauf hingewiesen wurde, bei eventuell doch erforderlichen Arbeiten in diesem Bereich den Grenzstein vorher zu sichern und anschließend wieder an seinen ursprünglichen Platz zurückzuversetzen.

Jetzt steht er wieder, nachdem der Rück- und Umbau der Straße abgeschlossen ist. Dank der Unterstützung der ausführenden Baufirma präsentiert er sich im Gegensatz zu früher sogar gerade, nachdem er noch kurz zuvor im Bausand fast nicht mehr zu finden war. Er befand sich also offenbar doch nicht komplett „außerhalb der eigentlichen Baugrenzen“. Außerdem erwecken gewisse neue Spuren auf der Oberfläche durchaus den Eindruck, als sei er zwischendurch mal ein wenig „unter die Räder“ geraten, egal ob im wörtlichen oder übertragenen Sinne. Ganz wurden die Versprechungen des zuständigen Dezernates offenbar also nicht eingehalten. Um so mehr freuen wir uns, Ihnen ein Foto des Steines an seinem alten Platz zeigen zu können. Ein wenig Gras ist im Umfeld auch schon gewachsen.

Standort des Steins
Presseinformation zum „(Schier-)Stein“


Erstellt: 25.04.2013, letzte Änderung: 20.09.2014, Autor: W.Richters, © 2000