Bebauungsplan für den Osthafen und das Gelände der ehemaligen „Knochenmühle“
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ortsbeirats am 10.08.2011
Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass schnellstmöglich ein Bebauungsplan für das Gelände der ehemaligen „Knochenmühle“ und für den Osthafen vorgelegt wird.
Begründung:
Um eine ansprechende und der hochwertigen Lage angemessene Bebauung zu gewährleisten, waren die genannten Flächen mit einer Veränderungssperre belegt worden. Während der Erstellung eines neuen Bebauungsplans sollte so verhindert werden, dass eine reine Zweckbebauung wie zuletzt in der Äppelallee / Rheingaustraße entsteht. Die Veränderungssperre für das Gelände der ehemaligen „Knochenmühle“ wurde zuletzt im Oktober 2010 für ein Jahr verlängert - eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Deshalb muss so schnell wie möglich eine Lösung für die Gefahrgutproblematik am Osthafen gefunden werden und ein neuer, rechtsgültiger Bebauungsplan erstellt werden.
Bemerkungen:
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Mit Schreiben vom 15.12.2001 erhielten wir dann von der zuständigen Stadträtin Möricke die Information, „dass eine weiterführende Planung dieses Bereichs bisher nicht so weiter betrieben werden konnte, wie es die Rahmenplanung vorsah“. Als Gründe wurden die anhaltende Diskussion über den Lärmschutz an der A 643, die Flächeninanspruchnahme der neuen Schiersteiner Brücke und die nicht gelöste Störfallproblematik genannt.
Die grüne Fraktion im Stadtparlament hat diesen Sachstand zum Anlass genommen, eine Presseerklärung zu formulieren, an der auch die Schiersteiner Grünen mitgewirkt haben.