Antwortschreiben des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
15.11.2003
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A66 im Bereich Schierstein;
Ihr Schreiben vom 07.09.03
Sehr geehrter Herr Richters,
nachdem mir die Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen vorliegt, möchte ich Ihr Schreiben vom 07.09.03 beantworten.
Derzeit besteht auf der A 66 im Abschnitt zwischen dem Schiersteiner Kreuz und der AS Frauenstein eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h. Auf den Autobahnabschnitten zwischen AS Erbenheim und Schiersteiner Kreuz sowie auf der B 42 ab AS Frauenstein ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h eingerichtet.
Aufgrund der Kontinuität des Verkehrsflusses auf der besonders in Berufs- und Ausflugsverkehr stark belasteten A 66 und der für die Autofahrer besser nachzuvollziehenden einheitlichen Geschwindigkeitsbeschränkung habe ich das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen gebeten, auf dem kurzen Abschnitt der A 66 zwischen dem Schiersteiner Kreuz und der AS Frauenstein ebenfalls eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h anzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
(Klaus-Peter Güttler)