Abstand von UMTS-Basisstationen zu Kindergärten und Schulen
Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 03.07.2003
Die Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, genaue Angaben zur freiwilligen Selbstverpflichtung der UMTS-Anbieter zu machen, durch die ein Mindestabstand von UMTS-Basisstationen zu Kindergärten, Schulen und ähnlichen Einrichtungen garantiert werden soll.
Begründung:
Vor einigen Monaten fand im Rathaus eine Informationsveranstaltung für Ortsbeiräte zum Thema „Mobilfunk“ statt. Veranstalter war das Dezernat V. Damals wurde unter anderem von Herrn Stadtrat Bendel erwähnt, dass es eine freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunk-Anbieter gäbe, UMTS-Basisstationen nicht in der Nähe von Kindergärten, Schulen und ähnlichen Einrichtungen zu installieren.
Da ich vor wenigen Wochen in Schierstein-Nord auf diese Problematik angesprochen wurde, habe ich zunächst im Dezernat V angerufen und gebeten, mir den genauen Wortlaut der Vereinbarung zur Verfügung zu stellen. Daraufhin wurde ich mit Herrn Rahn vom Amt für Wirtschaft und Liegenschaften verbunden, der zunächst spontan von fünfzig Metern sprach, sich anschließend aber dahingehend korrigieren musste, dass ihm offenbar doch keine schriftliche Vereinbarung vorliege.
Also habe ich am 25.05.2003 an Herrn Bendel geschrieben und um Aufklärung gebeten. Die Kopie dieses Briefes liegt dem Ortsbeirat vor. Als Antwort erhielt ich ein Schreiben des persönlichen Referenten des Dezernenten, Herrn Eckert, das ich dem Ortsbeirat ebenfalls als Kopie zur Verfügung stelle. Dort wird die Aussage von Herrn Bendel bekräftigt und gesagt, sie sei Bestandteil derjenigen Vereinbarung, in der Herr Rahn bei unserem Telefonat keinen entsprechenden Passus gefunden hatte. Konkrete Zahlen erfuhr ich nicht, dafür bekam ich als Ansprechpartner Herrn Rahn genannt. Wiesbaden oder Schilda?
Bemerkungen:
Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Eine Reaktion des Magistrats erfolgte allerdings nicht. Dies haben wir am 20.11.2003 in einem Brief an den Oberbürgermeister beanstandet. Anfang Dezember 2003 kam die Antwort. Dort wurde zum ersten Mal die klare Aussage gemacht, dass es keinerlei verbindliche Regelungen für den Abstand von Mobilfunk-Basisstationen zu Kindergärten und Schulen gibt.